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Das regulatorische Umfeld bleibt für den Schweizer Arzneimitteldistributor Zur Rose steinig. Beim letzten Disput konnte das Unternehmen, das mit den Marken „Zur Rose“ und „DocMorris“ Europas führende Online-Apotheke ist, einen Erfolg verzeichnen. Nach einer Klage von DocMorris entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass ausländische Apotheken nun verschreibungspflichtige Medikamente mit Rabatt nach Deutschland verschicken dürfen. Was deutschen Apothekern schwer im Magen lag, feierten die Schweizer im Folgejahr ausgiebig mit einem IPO. Durch den Börsengang bekam das Unternehmen frisches Kapital, um die Wachstumsstrategie in Deutschland, wo rd. 50% der Umsätze erzielt werden, umzusetzen.
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