Deutsche Aktien

Internethandel – Hohe Bewertungen gehören dazu

Wer im Internet bestellt, kann seine Einkäufe widerrufen, ohne dass er dafür einen Grund angeben muss. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Online-Shopper bestätigt. Als Niederlage für die Händler will das Gericht sein Urteil aber nicht verstanden wissen. Das effektive und einfache Recht auf Widerruf halte die Hemmschwelle für solche Bestellungen niedrig, was letztlich die Marktchancen der Onlinehändler erhöhe. Tatsächlich wird im Internet so viel eingekauft wie nie. Studien gehen davon aus, dass in Deutschland im laufenden Jahr für fast 65 Mrd. Euro Artikel im Netz den Besitzer wechseln.

Lesen Sie PLATOW Börse jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS fundierte Aktien-Briefing für Deutschland
  • 3x wöchentlich Fakten statt Hype zu deutschen und internationalen Aktien
  • Tiefe Expertise und erfolgreicher Track-Record über 28 Jahre
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zum PLATOW Brief