Ein Quartal passt nicht auf 4 Seiten
Seit November 2015 sind die im Prime Standard gelisteten Unternehmen nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Quartalsberichte für das erste und dritte Jahresviertel zu erstellen. Vielmehr reicht eine Quartalsmitteilung aus, die deutlich reduzierte Anforderungen an Inhalt und Form umfasst. Die Konzerne aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX haben die neue Freiheit genutzt, um ihre Quartalsstatements deutlich einzukürzen, wie die Agentur Kirchhoff Consult in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern von Warth & Klein Grant Thornton und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz überprüft hat.