Heuking spannt Schutzschirm für sozialen Dienstleister

Das Berufsförderungswerk Hamburg, ein sozialer Dienstleister mit der Stadt Hamburg als Alleingesellschafterin, hat am 24.5.13 ein Schutzschirmverfahren nach dem seit März 2012 geltenden neuen Insolvenzrecht (ESUG) erwirkt. Die Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek berät das Berufsförderungswerk in diesem Zusammenhang mit einem Team um den Hamburger Partner Johan Schneider (Insolvenzrecht/Restrukturierung).

Als vorläufiger Sachwalter ist Peter-Alexander Borchardt (Reimer Rechtsanwälte) bestellt, Eigenverwalter und Generalbevollmächtigter ist Stefan Denkhaus (BRL Boege Rohde Luebbehuesen). In spätestens drei Monaten muss die gemeinnützige Gesellschaft einen Insolvenzplan vorlegen. Während dieser Zeit steht die Einrichtung unter Eigenverwaltung.

Das Hamburger Berufsförderungswerk wurde 1962 mit dem Ziel gegründet, gesundheitlich beeinträchtigten Erwachsenen neue Perspektiven für Arbeit und Beruf zu eröffnen. Durch Aus- und Weiterbildung sowie Information und Beratung sollen arbeitssuchende Personen (wieder) in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Berufsförderungswerk beschäftigt rund 300 Mitarbeiter, deren Gehaltszahlungen auch im Schutzschirmverfahren gesichert sind. Kostenträger und gleichzeitig Gläubiger der Einrichtung sind u. a. die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Bundesagentur für Arbeit.

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