BGH kippt intransparente Klauseln in Versicherungsbedingungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei noch nicht veröffentlichten Urteilen vom 8.3.13 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) festgestellt, dass die von zahlreichen Rechtsschutzversicherern in ihren Versicherungsbedingungen verwendete Effektenklausel und die Prospekthaftungsklausel wegen mangelnder Transparenz unwirksam sind (vgl. PLATOW Recht vom 2.5.13).
Da es sich weder bei „Effekten“ noch bei den „Grundsätzen der Prospekthaftung“ um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache handele, komme es bei der Beurteilung, ob die Klauseln transparent genug sind, auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers an. Nach Auffassung des BGH kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer jedoch den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen, welche Geschäfte von dem in den Klauseln enthaltenen Ausschluss erfasst sein sollen. Mit dem Urteil wurde den Rechtsschutzversicherern daher untersagt, sich auf die in den konkreten Versicherungsverträgen enthaltene „Effektenklausel“ sowie die „Prospekthaftungsklausel“ zu berufen.
„Für Kapitalanleger, deren Ersatzansprüche bislang noch nicht verjährt sind, hat dies zur Folge, dass sie von dem Urteil des BGH profitieren und von ihren Rechtsschutzversicherern unter Hinweis auf das Urteil des BGH Deckungsschutz verlangen können“, so Arndt Tetzlaff, Partner der Kanzlei SKW Schwarz und spezialisiert auf das Versicherungsrecht. Gerade Anleger, die ihre Ansprüche wegen der Ablehnung der Rechtsschutzdeckung über längere Zeit nicht verfolgt haben – beispielsweise Lehman-Geschädigte – sollten zunächst die Verjährung ihrer Ansprüche prüfen lassen. Denn auch eine Verjährung bedeutet dabei nicht zwingend den Verlust aller Ansprüche. „Im Einzelfall kann die rechtswidrige Deckungsablehnung eines Rechtsschutzversicherers eine vertragliche Haftung nach sich ziehen, wie der BGH in einem früheren Urteil entschieden hat“, so Tetzlaff weiter (Urteil vom 15.3.06, Az.: IV ZR 4/05) „Der BGH erstreckt die Haftung des Rechtsschutzversicherers bei schuldhaft pflichtwidriger Deckungsablehnung nämlich auch auf Schäden, die der Versicherungsnehmer dadurch erleidet, dass er einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen kann.“
Allerdings seien Ansprüche gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer regelmäßig in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Tetzlaff rät daher: „Jeder Anleger, der eine Klage wegen einer Deckungsablehnung seiner Rechtsschutzversicherung unterlassen hat, sollte eine erneute Deckungsanfrage stellen.“
ARTIKEL DIESER AUSGABE
Niedrigzinsumfeld – Riskante Werbung mit Beispielrechnungen
Das Landgericht Düsseldorf geht derzeit als erstes deutsches Zivilgericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens der Frage nach, ob ein Versicherer für möglicherweise unrealistische... mehr
Autozulieferer Mahle erhöht seinen Anteil an der Behr-Gruppe
Der Stuttgarter Automobilzulieferer Mahle stockt seine Beteiligung an der ebenfalls in der baden-württembergischen Landeshauptstadt ansässigen Behr-Gruppe auf. Bereits in den Jahren... mehr
Renault Bank steigt ins Online-Banking ein
"Die deutsche Niederlassung der französischen RCI Banque geht mit der in Neuss ansässigen Renault Bank direkt als neuer Anbieter von Online-Banking-Dienstleistungen an den Markt. " mehr
Bayer greift bei Steigerwald zu
Die Sozietät Clifford Chance hat den Pharmakonzern Bayer beim Kauf der Steigerwald Arzneimittelwerk GmbH beraten. Tätig war ein Team um die Partner Christoph Witte (Corporate/M&A),... mehr
Heuking spannt Schutzschirm für sozialen Dienstleister
Das Berufsförderungswerk Hamburg, ein sozialer Dienstleister mit der Stadt Hamburg als Alleingesellschafterin, hat am 24.5.13 ein Schutzschirmverfahren nach dem seit März 2012 geltenden... mehr
Spielbanken – Luther begleitet Gauselmann bei Markteintritt
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat mit einem Team um die Partner Thomas Gohrke (Öffentliches Recht), Karsten Köhler (Vergaberecht, beide Leipzig), Thomas Halberkamp (Gesellschaftsrecht/M&A)... mehr
NRW-Justizminister will Unternehmensstrafrecht auf den Weg bringen
"Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty will auf der kommenden Justizministerkonferenz am 12.6.13 seine Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht... mehr
„Finanzminister fordern ein Ende des „“Steuerwettbewerbs“““
"Die Finanzminister aus Bund und Ländern fordern schärfere Regeln gegen die Steuerflucht von Unternehmen ins Ausland. Hessen plant dazu in Abstimmung mit der nordrhein-westfälischen... mehr
Die Frauenquote und ihre Rechtsfolgen
"Das Thema Diversity im Vorstand und Aufsichtsrat ist stark gesellschaftspolitisch gefärbt und facettenreich. Es umfasst insbesondere die Internationalität, Vielfalt des beruflichen... mehr
Luther nimmt strategische Geschäftsentwicklung in den Blick
"Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft verstärkt ihre strategische Geschäftsentwicklung: Michael Krämer wird künftig als Director Business Development das Beratungsangebot der Sozietät... mehr