EuGH bestätigt Bußgeld gegen Energieversorger E.ON

"Der Energieversorger E.ON muss wegen Siegelbruchs eine Geldbuße in Höhe von 38 Mio. Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 22.11.12 eine entsprechende Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union."

Konkret ging es um eine Nachprüfung, die die EU-Kommission im Mai 2006 in den E.ON-Geschäftsräumen in München durchgeführt hatte, um dem Verdacht der Beteiligung des Versorgers an wettbewerbswidrigen Absprachen nachzugehen. Da die Kommissionsmitarbeiter die Prüfung nicht am selben Tag abschließen konnten, wurden die relevanten Dokumente in einem Raum eingeschlossen. Die Tür wurde mit einem amtlichen Siegel versehen. Als das Prüfungsteam zurückkehrte, war das Siegel gebrochen. Die daraufhin verhängte Geldstrafe wurde nun auch vom EuGH für zulässig erklärt. Der Energieversorger hatte vergeblich argumentiert, für den Siegelbruch nicht verantwortlich zu sein (Az.: C-89/11 P).

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