Gleiss Lutz berät deutschen Investor

In einem Annullierungsverfahren nach den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank in Washington, D.C. hat ein internationales Annullierungskomitee am 15.1.2016 einen von Gleiss Lutz im Jahr 2014 erstrittenen Investitionsschiedsspruch bestätigt.

Dem deutschen Investor Adem Dogan war in diesem Schiedsspruch Schadensersatz wegen der Enteignung und Zerstörung seiner Hühnerfarm durch Turkmenistan sowie Erstattung der Prozess- und Anwaltskosten zugesprochen worden. Es handelt sich um einen Präzedenzfall für die Sicherung der rechtsstaatlichen Behandlung ausländischer Investitionen in Turkmenistan, der zudem die Bedeutung des Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unterstreicht. Adem Dogan wurde im Investitionsschiedsverfahren sowie im anschließenden Annullierungsverfahren vertreten von den Gleiss Lutz-Anwälten Stephan Wilske (Federführung, Prozessführung und Schiedsverfahren), Lars Markert (Gesellschaftsrecht/M&A, Prozessführung und Schiedsverfahren, beide Stuttgart), Martin Raible (Compliance, Energie, Kartellrecht, Düsseldorf), Laura Bräuninger (Prozessführung und Schiedsverfahren, Stuttgart) sowie Melanie Eckardt (Prozessführung und Schiedsverfahren, Frankfurt).

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