Bauer-Verlag siegt mit Lovells vor dem Bundesgerichtshof

Prominente können nicht erwarten, dass sich die Berichterstattung von öffentlichen Veranstaltungen auf ihre bloße Namensnennung beschränkt. Vielmehr dürfen sowohl Ereignis als auch Person im Bild gezeigt werden – selbst wenn einzelne Textpassagen rechtswidrig sind. Das hat der BGH in der vergangenen Woche entschieden (VI ZR 125/08) und eine Klage der Tochter von Prinzessin Caroline von Monaco abgewiesen.

Der Heinrich Bauer Verlag hatte Ende 2006 in der Zeitschrift „Revue“ über einen öffentlichen Auftritt von Charlotte Casiraghi berichtet und dabei u. a. mehrere Fotos von ihr veröffentlicht. Die dazu gezeigten Bilder waren allerdings bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen worden (einerseits bei der aktuellen Benefiz-Gala im Pariser Centre Pompidou, andererseits beim Rosenball von Monaco und der Feier zur Amtsübernahme von Fürst Albert II). Eine der Aufnahmen zeigte Charlotte Casiraghi gemeinsam mit einem Begleiter, was neben der Benefiz-Gala auch Thema des begleitenden Textes war.

Nachdem sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht Berlin der Unterlassungsklage von Charlotte Casiraghi stattgegeben hatten, kassierte der BGH nun die instanzgerichtlichen Entscheidungen und hob die Unterlassungsverbote auf. Die Veröffentlichungen seien nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Die Archivfotos seien „kontextneutral“, die Aufnahme von Charlotte Casiraghi und ihrem Begleiter bei einer öffentlichen Veranstaltung entstanden, über die ebenso berichtet werden dürfe wie über die Menschen, die diese besuchten.

Dass einige Textpassagen womöglich rechtswidrig gewesen seien, sei letztlich irrelevant: Der davon „bereinigte Text“ befasse sich – so der BGH – noch ausreichend mit der Veranstaltung im Centre Pompidou, so dass die Veröffentlichung sämtlicher Fotos gerechtfertigt war. „Auch wenn die endgültigen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, ist die BGH-Entscheidung schon jetzt ein grundlegender Erfolg für die Medienfreiheit“, so der federführende Rechtsanwalt Stefan Engels von der Kanzlei Lovells, die den Bauer Verlag bei dieser Streitigkeit vor dem BGH rechtlich vertrat.

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