Richtlinie verpflichtet Fonds zu mehr Transparenz
"Am 11.11.10 hat das EU-Parlament die Richtlinie zur Regulierung von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) verabschiedet. "
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Tritt sie zum 1.1.11 in Kraft, haben die Mitgliedstaaten bis 2013 Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Doch noch werden sie in Branchenkreisen kontrovers diskutiert.
Erfasst von der AIFM-Richtlinie sind alle Manager von Fonds, die sich an professionelle Anleger richten, etwa Immobilien-, Rohstoff- oder Leasingfonds ebenso wie Hedge- und Private Equity-Fonds. Ziel ist es, einen aufsichtsrechtlichen Rahmen für das Management alternativer Investmentfonds in der EU zu schaffen und somit die Anleger besser vor Risiken aus mangelhafter Aufsicht von Finanzprodukten zu schützen. Die Richtlinie legt zunächst die Zulassung der Fonds bzw. Registrierung der Fondsmanager und deren laufende Beaufsichtigung fest.
Sie trifft darüber hinaus einige Regelungen mit Blick auf die Anlageobjekte. Ein Aspekt ist es, das so genannte Asset Stripping zu verhindern, sprich das „Ausplündern“ von Unternehmen durch Private Equity- oder Hedgefonds. Diese hatten sich in der Vergangenheit teilweise kreditfinanziert in Firmen eingekauft und später die Schulden an diese weitergereicht. „Die AIFM-Richtlinie legt nun fest, dass die Substanz eines Unternehmens in den ersten zwei Jahren nach der Übernahme für den Fonds tabu sein muss“, sagt Oliver Maaß, Aktienrechtsexperte der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München. „Dies wird zu einer Veränderung der Anlagestrategien dieser Fonds führen hin zu eher langfristig orientierten Engagements.“
Eingeführt werden sollen zudem erweiterte Informationspflichten gegenüber den Investoren, aber auch den Mitarbeitern der übernommenen Unternehmen. „Die Fonds müssen künftig ihre Anlagestrategie und Bewertungsmethoden offenlegen, so dass im Unternehmen mehr Transparenz darüber herrschen wird, was der Investor mit dem übernommenen Betrieb vorhat“, so Maaß. Während dies vor allem aus Arbeitnehmersicht begrüßt wird, üben Finanzverbände Kritik: Sie sehen in den Transparenzpflichten einen Wettbewerbsnachteil für fremdfinanzierte Unternehmen und die Kapitalaufnahme für den Mittelstand erschwert. „Ob dies zutrifft, wird die Praxis zeigen, aber von der Hand zu weisen sind die Bedenken nicht“, meint Maaß. Es komme nun darauf an, die Ausführungsvorschriften dementsprechend zu gestalten.
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