Elbphilharmonie – Streit beigelegt
Der jahrelange Streit zwischen den Baupartnern der Hamburger Elbphilharmonie, der städtischen Realisierungsgesellschaft, HOCHTIEF Solutions und den Architekten Herzog & de Meuron, ist beigelegt und die Weichen für einen Weiterbau des Konzerthauses sind damit gestellt.
Die im Dezember nach einigen Spitzengesprächen getroffene Vereinbarung zur Neuordnung der Verträge für das Bauvorhaben wurde nun umgesetzt. Dazu haben die Baupartner ein Bündel von Verträgen neu- und nachverhandelt, z. B. einen Totalübernehmervertrag, einen Generalunternehmervertrag, Planerverträge sowie Bauträgervereinbarungen zur Herstellung von Eigentumswohnungen in dem Komplex.
Ein Team der Sozietät CMS Hasche Sigle um die Partner Andreas J. Roquette und Andreas Otto (beide Baurecht, Berlin) hat den Baukonzern HOCHTIEF bei den Verhandlungen sämtlicher im Rahmen der Neuordnung geänderten oder neu abgeschlossenen Verträge beraten. Inhouse wurde HOCHTIEF zudem von Lutz Grünhoff und Alexander Backes begleitet.
Nach den neuen Vereinbarungen übernimmt HOCHTIEF zur Fertigstellung des Bauvorhabens sämtliche Planungs- und Baurisiken zu einem neuen Pauschalfestpreis und garantiert die Fertigstellung des Vorhabens bis Oktober 2016. Zur Umsetzung haben die bisherigen Planer sowie die Planer von HOCHTIEF eine von HOCHTIEF Solutions beauftragte Planungs-ARGE gebildet, womit die bisher bestehenden Schnittstellen zwischen Planung und Bau aufgelöst wurden. Die Verträge werden erst mit Zustimmung der Hamburger Bürgerschaft wirksam, die aber bis spätestens 30.6.13 vorliegen muss.
Die ursprünglich geschuldete Vergütung in Höhe von 241 Mio. Euro erhöhte sich nach der Neuordnung der Verträge auf 575 Mio. Euro und deckt nunmehr auch die von HOCHTIEF im Rahmen der Neuordnung übernommenen erheblichen zusätzlichen Leistungen und Risiken ab.
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