Deutschland vereinheitlicht Akkreditierung von Prüfstellen

In ganz Europa gelten inzwischen weitgehend einheitliche Sicherheitsanforderungen für Produkte. Die Standards setzen aber voraus, dass diese Produkte nach denselben Maßstäben geprüft werden sowie die Prüfstellen nach einheitlichen Vorgaben akkreditiert und überwacht werden. Mit der Errichtung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat der Gesetzgeber nunmehr das zersplitterte Akkreditierungswesen in Deutschland beseitigt.

„Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Sicherheit deutscher Produkte weiter zu erhöhen“, sagt Arun Kapoor, Experte für Produktsicherheits- und Akkreditierungsrecht bei der Kanzlei Noerr in München. Unternehmen, die sich mit der Prüfung von Produkten befassen, erhalten ihre Akkreditierung ab sofort nur noch von der DAkkS. Sie wacht in staatlichem Auftrag darüber, dass die Prüfstellen dauerhaft über die erforderliche Kompetenz verfügen. „Das deutsche Akkreditierungswesen, das aus 20 verschiedenen – teils behördlichen, teils privaten – Stellen bestand, war im europäischen Vergleich einfach nicht mehr wettbewerbsfähig“, so Kapoor. Vertrauen in die Sicherheit geprüfter Produkte entstehe nur, wenn die Prüfer selbst nach einheitlichen Maßstäben überwacht würden.

Das neu geschaffene Akkreditierungsrecht stärkt aber nicht nur das Vertrauen in die Sicherheit deutscher Produkte, sondern bringt auch für die betroffenen Prüfhäuser ein höheres Maß an Rechtssicherheit mit sich. Mit der DAkkS steht ihnen künftig eine zentrale Organisation gegenüber, von der sie sämtliche Akkreditierungen erhalten. Zwar handelt es sich bei der DAkkS um eine privatrechtlich organisierte Institution. Trotzdem handelt sie wie eine Behörde. Das Verfahren bei Erteilung neuer und der Überwachung bestehender Akkreditierungen unterliegt deshalb den strengen Regeln des Verwaltungsrechts. Ablehnende Entscheidungen zu Akkreditierungsanträgen, ungerechtfertigte Kostenbescheide sowie belastende Überwachungsmaßnahmen können bereits heute mittels Widerspruch und Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. „Gleichzeitig werden sich die Prüfstellen daran gewöhnen müssen, dass Entscheidungen der DAkkS nunmehr binnen eines Monats angefochten werden müssen, weil sie sonst bestandskräftig werden“, sagt der Anwalt.

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