Lone Star setzt beim Erwerb der DHB auf Weil Gotshal
Mit dem Ende Juni abgeschlossenen Aktienkaufvertrag zwischen der Resba Beteiligungsgesellschaft (Tochtergesellschaft des Bundesverbands deutscher Banken – Einlagensicherungsfonds) und der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft (Tochtergesellschaft des Prüfungsverbands deutscher Banken) auf der einen Seite und dem US-amerikanischen Finanz-investor Lone Star auf der anderen Seite kommt der seit geraumer Zeit laufende Verkaufsprozess für die Düsseldorfer Hypothekenbank (DHB) nun zum Abschluss.
Die DHB war im Rahmen der weltweiten Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten und im April 2008 als Rettungsmaßnahme und zur Stabilisierung des deutschen Pfandbriefmarkts von den beiden Gesellschaften übernommen worden.
Rechtlich beraten wurde Lone Star bei dieser Transaktion von der internationalen Kanzlei Weil Gotshal, die den Investor auch schon beim Erwerb der Allgemeine HypothekenBank Rheinboden sowie bei deren anschließender Neuausrichtung beraten hatte. Die Führung des Transaktionsteams bei Weil Gotshal hatten im aktuellen Fall die beiden Frankfurter Partner Uwe Hartmann (Corporate/Restructuring) und Jürgen Börst (Tax/Restructuring) inne.
Von den Beteiligten wird angestrebt, den Kontrollwechsel im August zu vollziehen. Es ist vorgesehen, im Zuge der Aktienübernahme durch Lone Star der Bank in erheblichem Maße haftende Eigenmittel zuzuführen, um so die Kapitalbasis der DHB zu stärken. Der der DHB vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) gewährte Garantierahmen in Höhe von 2,4 Mrd. Euro läuft unbeschadet des Verkaufs weiter. Diesen hatte das Kreditinstitut bereits im Frühjahr beim SoFFin beantragt. Insoweit war die Kanzlei Beiten Burkhardt mit einem standort- und praxisgruppenübergreifenden Team unter der Leitung von Günther M. Bredow (Frankfurt) involviert, die den SoFFin insbesondere bei der Klärung der Frage beriet, ob die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Stabilisierungsmaßnahme in Form einer Garantie vorlagen. Zudem war die Kanzlei verantwortlich für die Ausgestaltung und Verhandlung des Garantievertragswerks.
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