Britischer Act gegen Bestechung trifft auch deutsche Unternehmen

"Im April 2011 tritt der „UK Bribery Act“ in Kraft. Großbritannien hat dann eines der weltweit strengsten Gesetze zur Korruptionsbekämpfung. Was die Regelungen für international tätige Unternehmen brisant macht: Die Ahndung durch den Bribery Act macht nicht an den Landesgrenzen halt, sondern betrifft alle Unternehmen mit irgendeiner Geschäftsbeziehung zum Vereinigten Königreich. "

„Auch deutsche Unternehmen, die etwa eine Niederlassung in Großbritannien unterhalten, können für ihren Geschäftspartner mithaftbar gemacht werden, wenn der in einen Korruptionsfall verwickelt ist“, so Tatjana Schroeder, Partnerin bei SKW Schwarz Rechtsanwälte. Die Haftung gilt sogar in Fällen, in denen die Korruptionstat nicht in Großbritannien von einem britischen Mitarbeiter des Unternehmens begangen wird, sondern der Beschäftigte, ohne dass eine Verbindung zu Großbritannien besteht, die Tat in einem Drittland begeht.

Anders als nach deutschem Recht entlastet es Unternehmen nicht, dass sie von dem Fehlverhalten des Mitarbeiters nichts wussten. „Der Bribery Act sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor“, erklärt Schroeder. Die Verantwortlichen können sich nur entlasten, indem sie innerhalb des Unternehmens ausreichende Vorkehrungen treffen, um Korruption und Bestechungen zu verhindern. Anderenfalls könnten sie sogar mit ihrem Privatvermögen haften.

Die Vorbereitung auf die Anti-Korruptionsregelung läuft bereits. „Das britische Justizministerium hat im September eine Orientierungshilfe für Unternehmen herausgegeben. Zudem bieten englische Kanzleien Beratungspakete zu Festpreisen für die Umsetzung der haftungsbefreienden Maßnahmen an“, berichtet Schroeder. Dazu ist ein Compliance-Management-System erforderlich, das interne Trainings, Berichtslinien und Sanktionen festschreibt. Das Thema Compliance steht hier selbständig neben den strafrechtlichen Aspekten, unter denen der Bribery Act derzeit häufig diskutiert wird.

„Die Compliance-Anforderungen mit Blick auf das britische Anti-Korruptionsgesetz kommen denen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahe, dessen nicht unerheblicher Aufwand bisher in Deutschland nur Börsenunternehmen trifft“, so Schroeder. Der Bribery Act hingegen erfasst alle Unternehmen, so dass die nicht unerheblichen Compliance-Kosten bei Inkrafttreten des Gesetzes auch kleine Firmen treffen. „Un-ternehmen sollten sich deshalb rechtzeitig vorbereiten.“

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