Krypto-Geschäfte taugen nicht als Steuersparmodell
BFH-Richter bejahen Einkommensteuerpflicht _ Für Grundsatzdebatten bieten Erfindungen wie Bitcoin & Co. reichlich Gelegenheit, für argumentativen Unfug ebenso.
Dass der Bundesfinanzhof (BFH) nun eher auf Letzteres entschied, wird den Kläger in einer Einkommensteuersache freilich nicht existenziell treffen, schließlich hatte er den Traum aller Krypto-Jünger verwirklicht und mit Geschäften auf diversen Blockchains innerhalb des Jahres 2017 aus gut 22 000 Euro über 3,4 Mio. gemacht. Zunächst steuerfrei, nach dem BFH-Urteil nun definitiv und endgültig nicht mehr, aber man kann es ja mal versuchen.
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