Bayer – Hoffen auf Supreme Court
Zweiten Glyphosat-Prozess gewonnen _ Im Streit um angeblich von dem Unkrautvernichter Glyphosat ausgelöste Krebserkrankungen hat Bayer in den USA einen weiteren Etappenerfolg erzielt. Nach dem Urteil im Fall Clark hat nun auch der Superior Court of California County of San Bernardino entschieden, dass die Krebserkrankung eines Mädchens nicht auf die Verwendung von Roundup zurückzuführen ist. Damit dürfte der Druck auf andere Kläger steigen, sich doch noch auf den von Bayer angebotenen Vergleich einzulassen. Sind die beiden von der Bayer-Tochter Monsanto gewonnen Verfahren doch ein Signal, dass die Glyphosat-Klagen in den USA für die Kläger keineswegs ein Selbstläufer sind.
Weitaus wichtiger für Bayer ist jedoch die für diesen Montag (13.12.) erwartete Entscheidung des Supreme Court über die Zulassung der Revisionsklage von Monsanto im Fall Hardeman. Bayer will damit durchsetzen, dass die von der US-Bundesumweltbehörde EPA festgestellte Unbedenklichkeit von Roundup auch in sämtlichen US-Bundesstaaten gilt. Sollte sich der Supreme Court der Rechtsauffassung der Leverkusener anschließen, dürften sich die noch anhängigen und zukünftige Glyphosat-Klagen mit einem Schlag erledigt haben. Statistisch werden allerdings mehr als 90% der beim Supreme Court eingereichten Klagen vom obersten US-Gericht gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen.
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