Steuerbetrug

Olearius – Fällt Staatsanwaltschaft die Anklage auf die Füße?

_ Ziemlich verdruckst reagieren die NRW-Justizbehörden auf die Durchstecherei im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft gegen M.M. Warburg-Hauptgesellschafter Christian Olearius. Gilt es doch als ehernes Recht des Beschuldigten, dass er von der Anklage zuerst durch seine Anwälte erfährt und nicht aus der Presse.

Wie uns das zuständige Landgericht Bonn bestätigt, ist die sehr umfangreiche Anklage, die bereits am vergangenen Montag bei Gericht eingegangen ist, noch immer nicht Olearius‘ Rechtsvertretern zugestellt worden. Dies soll allerdings unmittelbar bevorstehen, heißt es. Als nächstes muss dann die für den Fall zuständige 13. Strafkammer prüfen, ob die Anklage die Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens erfüllt. Da das Bonner Landgericht bereits in mehreren Cum-Ex-Prozessen Haftstrafen verhängt hat, galt die Zulassung der Anklage eigentlich als Selbstläufer.

overlay

Kennenlern-Angebot für PLATOW Brief
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen

  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögens-verwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar

ARTIKEL DIESER AUSGABE

Hauptversammlungen | 11. Juli 2022

Weg frei für die virtuelle HV

Für neue Gesetze braucht die Ampel in diesen Zeiten manchmal nur ein paar Tage. Nicht ganz so schnell, aber immer noch recht flott ging es mit der Dauerlösung für virtuelle Hauptversammlungen,... mehr