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Lieferantenkredite von neuer EU-Verordnung bedroht

Hafen mit Containern (Symbolbild).
Hafen mit Containern (Symbolbild). © CC0

_ Der Entwurf für eine neue EU-Verordnung zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ hat es für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in sich. Nach außen hin versucht das neue Regelwerk, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken. Für die KMU wird dies allerdings vor allem durch zwei vorgesehene Regelungen, die Lieferantenkredite betreffen, zur Kneifzange. Erstens die „zwingende gesetzliche Begrenzung der Zahlungsfristen auf 30 Tage bei B2B-Geschäften“ (Art. 3, 9) und zweitens die „Verbindliche Verpflichtung gesetzlicher Verzugszinsen“ (Art. 5, 9).

Die Bundesbank hatte in einer allerdings schon länger zurückliegenden Analyse festgehalten, dass Handelskredite zu den wichtigsten Instrumenten der Fremdfinanzierung für nichtfinanzielle Unternehmen gehören. Hervorgehoben wurde damals, dass durch Handelskredite in Wirtschaftszweigen mit Auftragsfertigung die Vorfinanzierungslast und das erhöhte wirtschaftliche Risiko des Lieferanten bei langfristigen Fertigungsprozessen teilweise kompensiert werde. In diese gewachsenen Zahlungsgewohnheiten greift die EU-Verordnung nun massiv ein. Die zeitliche Begrenzung der Zahlungsfrist auf 30 Tage limitiert die Vertragsfreiheit der Unternehmen.

Dies kann einerseits zu vermehrten Liquiditätsproblemen von KMU führen, die den aktuellen Anstieg der Insolvenzen noch antreiben. Andererseits könnten KMU zu Zwischenfinanzierungen über ihre Banken und Sparkassen gezwungen werden, wenn Lieferantenkredite mit gesetzlichen Verzugszinsen belastet werden, die höher sind als bei einem Hausbankkredit. Vielleicht auch aus diesem Grund wollte der BVR gegenüber PLATOW keine Stellungnahme abgeben.

Stattdessen wurde auf die gemeinsame Erklärung der wichtigsten deutschen Wirtschaftsverbände verwiesen. Demnach wird die Verordnung als „praxisfern“ abgelehnt. Sie laufe den Zielen der EU, insbesondere der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, zuwider. Die Stellungnahme richtet sich zudem gegen die Rechtsdurchsetzung durch neu errichtete nationale Behörden und die dazugehörigen Meldepflichten zu Zahlungen, die die Bürokratie weiter verstärken.

Während der Anteil der Handelskredite in Deutschland rund 6% der Bilanzsumme der Banken ausmacht, liegt insbesondere in südeuropäischen Ländern der Anteil „in der Regel dreimal so hoch“. Somit dürften bei Durchsetzung der EU-Verordnung trotz allem deutsche Unternehmen weniger betroffen sein als KMU in Italien, Spanien und Frankreich, bei denen der Anteil an der Bilanzsumme fast 20% erreicht. sc

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