Regulierung

Schützenhilfe für ESG-konforme Mittelstands-Investments

_ Der dramaturgische Effekt war vermutlich nicht beabsichtigt, aber es passte doch recht gut zusammen. Anfang der Woche kanzelte der BdB die zentrale Kennzahl für ESG-konforme Geschäfte des Finanzsektors, die „Green Asset Ratio“ (GAR), als untauglich ab (s. PLATOW v. 5.9.) und warnte eindringlich davor, aus dieser Zahl konkrete Vorgaben für einzelne Institute oder die gesamte Branche abzuleiten. Einen Tag später meldeten sich der VÖB und der Versichererverband GDV gemeinsam mit einem Lösungsvorschlag zu Wort.

Ohne Anspruch auf einen großen Wurf zu erheben, gehen die Verbandskollegen damit doch einen zentralen Kritikpunkt des BdB an. Dieser hatte u.a. bemängelt, dass der Großteil des Mittelstands, nämlich alle Unternehmen bis 250 Mitarbeitern, per se nicht von der GAR erfasst ist. Was als Erleichterung für kleinere Unternehmen gedacht war, trägt also zur Unsicherheit potenzieller Geldgeber bei, traditionell nicht die beste Voraussetzung für Kredit- oder andere Geschäfte.

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