EU-Datenschutzreform – Gründerszene hat Nachholbedarf
Wenn am 25.5. die Frist zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endet, hatten Unternehmen zwei Jahre Zeit, um ihre Prozesse im Umgang mit Kundendaten „up to date“ zu bringen. Die EU-Reform schränkt die Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten ein und gibt Kunden das Recht, ihre Daten löschen zu lassen. Theoretisch sinnvoll, aber praktisch kaum beachtet. Lt. IT-Branchenverband Bitkom hinkt die Gründerszene auf der Zielgeraden hinterher. Nur 9% der deutschen Startups haben die DSGVO umgesetzt. 32% beschäftigen sich jetzt erst damit. Satte 15% haben noch nichts unternommen oder wissen von nichts.
Zugute müsse Startups gehalten werden, dass viele erst gegründet wurden, also nicht die vollen zwei Jahre Zeit hatten, erklärt ein Bitkom-Sprecher die ernüchternde Bilanz ggü. PLATOW. Das Kernproblem sei nicht einmal der strenge Datenschutz, sondern die viele Ressourcen kostende Vorarbeit. So brauche jeder Betrieb ein Verfahrensverzeichnis, das protokolliert, wann, welche Daten gesammelt und mit wem sie geteilt werden. Ein Standard, den viele Startups nicht erfüllten, obwohl er schon nach der alten Rechtsprechung gilt.
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