Videoident-Verordnung – Neobanken geraten unter Zugzwang
Neue Vorgaben zur Geldwäscheprävention _ Videoidentifizierungsverfahren sind längst essenzieller Bestandteil der Geldwäscheprävention der Banken und Finanzdienstleister in Deutschland. Es ist ja auch augenscheinlich praktisch: Der Kunde braucht nur eine stabile Internetverbindung und seinen Personalausweis, um zum Beispiel ein Konto zu eröffnen. Den Besuch in der Bankfiliale kann er sich sparen.
Umso kurioser ist es, dass dem ganzen Verfahren bisher ein wasserfestes rechtliches Fundament fehlte. Wollten Kreditinstitute sicher sein, dass die eigene Videoidentifizierung allen Vorgaben entsprach, konnten sie sich nur auf das BaFin-Rundschreiben RS 3/2017 stützen. Nun will das Bundesministerium der Finanzen das Ganze kodifizieren, ein entsprechender Referentenentwurf für eine Verordnung wurde jüngst öffentlich.
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